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07. September 2010
Der UV Sachsen informiert
EU-Wirtschaftsförderung: Letzter Termin für Abrechnung der Förderperiode 2000-2006

Viele Verbandsmitglieder haben GA-EFRE-Mittel aus der Förderperiode 2000-2006 von der Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) in Anspruch genommen. Wir möchten unsere Mitglieder darauf hinweisen, dass dies für den Unternehmer bedeutet, dass im Regelfalle bis Ende Juni 2008 diese Vorhaben gegenüber der SAB abgerechnet werden müssen. Das bedeutet darüber hinaus, dass im Rahmen der Abrechnung auch der Verwendungsnachweis beigefügt sein muss.
Bei Nichteinhaltung der genannten Fristen besteht die Gefahr, dass noch nicht abgeforderte Restbeträge unwiderruflich verfallen oder sogar der gewähret Zuschuss zurückgefordert werden kann. Damit diese in jedem Einzelfall negative Wirkung für das Unternehmen ausbleibt, weisen wir als Verband an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hin. Im Rahmen einer Anfrage bei der SAB haben wir den Hinweis bekommen, dass Fragen zum Fördermittelbescheid und dem im Einzelfall zu beachteten Termin unter folgender Telefonnummer gestellt werden können: 0351-49104910

Artikel vom: 17.04.2008


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