GESAMTVERBAND REGION CHEMNITZ REGION DRESDEN REGION LEIPZIG
Ansprechpartner Onlineservice Archiv Sitemap
07. September 2010
Veranstaltung mit Wolfgang Tiefensee
Stellungnahme zur steuerlichen Situation nach der Unternehmensteuerreform 2008

Die Interessengemeinschaft der Unternehmerverbände Ostdeutschlands und Berlin übergab auf einer gemeinsamen Veranstaltung in Berlin ihre Stellungsnahme zur Unternehmenssteuerreform 2008 an Bundesminister Wolfgang Tiefensee:

 

Die Interessengemeinschaft der Unternehmerverbände Ostdeutschlands und Berlin begrüßt grundsätzlich die Bemühungen der Bundesregierung zur Schaffung eines international wettbewerbsfähigen Steuerrechts. Gleichwohl erweisen sich die Regelungen im Detail als auslegungsbedürftig. Im Rahmen der Umsetzung der Vorschriften sind nach unserer Auffassung die folgenden Grundsätze zu berücksichtigen, um negative Auswirkungen für die Wirtschaft in den neuen Bundesländern zu vermeiden. Wir fordern die Bundesregierung auf, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

 

1. Die Regelungen zum Untergang von steuerlichen Verlustvorträgen (§ 8c KStG n.F.) sind zu weitgehend. Aus ihnen müssen die Fälle der Sanierung und des Erbgangs ausgenommen werden. Dies gilt sowohl für den Erbgang von Todeswegen als auch für die vorweggenommene Erbfolge. Ferner muss die gesetzliche Regelung auf tatsächliche Missbrauchsfälle zurückgeführt werden.

 

2. Viele der beschlossenen Maßnahmen führen zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung der Finanzierungsmöglichkeiten von Unternehmen. Hiervon sind insbesondere junge Unternehmen betroffen, wobei viele Unternehmen in den neuen Bundesländern auf Grund der geschichtlichen Entwicklung unverändert über eine vergleichsweise geringe Kapitalausstattung verfügen. Wir fordern daher die Bundesregierung auf dafür zu sorgen, dass die Regelungen zum Investitionsabzugsbetrag so ausgestaltet werden, dass diese im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung durch Banken wieder als Eigenkapital qualifiziert werden können.

 

3. Die Bundesregierung konnte sich nicht zu einer einheitlichen Unternehmensteuer durchringen, sondern hält an dem Dualismus von Gewerbesteuer und Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer fest. Bei Personengesellschaften soll die Belastung mit GewSt durch eine „Anrechnung“ bei der Einkommensteuer ausgeglichen werden. Der vorgesehene Mechanismus funktioniert jedoch in der Praxis häufig nicht oder nicht in vollem Umfang. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, eine zielgenauere Regelung zu schaffen, die der eigentlichen Zielsetzung des Gesetzgebers besser gerecht wird: Die Entlastung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften von der Gewerbesteuer.

 

4. Infolge der Freigrenze von 1 Mio. EURO wird die sog. Zinsschranke viele Unternehmen in den neuen Bundesländern nicht betreffen. Gleichwohl bestehen erhebliche Unsicherheiten, wie eine Abgrenzung der Merkmale „Betrieb“ und „Konzern“ zu erfolgen hat. Wir bitten die Bundesregierung für eine Klarstellung zu sorgen, um zu erreichen, dass Rechts- und Planungssicherheit besteht. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen mehrere Beteiligungen an unterschiedlichen Unternehmen gehalten werden.

 

5. Im Rahmen der Zahlungen und Ermittlungen der Lohnnebenkosten existieren bisher folgende Verfahren:

 

a) am 5. Werktag vor Ende eines Monates muss eine Schätzung über die zu zahlenden Lohnabrechnungen abgegeben und gezahlt werden. Dazu ist eine zusätzliche Lohnabrechnung notwendig, die auf der Basis des Vormonates erstellt wird.

b) Anfang des Jahres 1/11 des Vorjahresaufkommens vorausgezahlt werden, um rd. einen Monat später die eigentliche Zahlung zu leisten.

 

6. Die Interessengemeinschaft der Unternehmerverbände Ostdeutschlands und Berlin sieht mit großer Sorge, dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens den Kommunen eine Erhöhung der gewerbesteuerlichen Hebesätze als „Ausgleich“ für die gesenkten Steuersätze und der verringerten Messzahl empfohlen wurde. Sollte dieser Empfehlung gefolgt werden, käme es in vielen Fällen – auch ohne Berücksichtigung der Auswirkungen infolge der Ausweitung der Bemessungsgrundlage – zu einer höheren Steuerbelastung. Da bestimmte Aufwendungen dem Gewerbeertrag hinzugerechnet werden (z. B. Zinsen, Mieten, Pachten, Leasingraten), hat diese Steuer besondere Bedeutung. Obwohl nach einkommensteuerlichen Vorschriften kein Gewinn erzielt wird, kann dennoch eine Gewerbesteuerbelastung eintreten. Damit stellt diese Steuer eine besondere Belastung für wirtschaftlich schwache Unternehmen dar. Wir wenden uns daher nachdrücklich gegen eine Erhöhung der Hebesätze und bitten die Bundesregierung, ihren Handlungsspielraum zu nutzen, um diese zu verhindern.

 

7. Die Unternehmensteuerreform 2008 hat – trotz aller Ankündigungen und Vorüberlegungen im Vorfeld – nicht zu einer Steuervereinfachung geführt. Vielmehr kommt es zu einer weiteren Erhöhung der Befolgungskosten für die Unternehmen. In zukünftigen Gesetzgebungsverfahren muss eine nachhaltige Vereinfachung erfolgen und eingehend geprüft werden, welche Kostenbelastung die Befolgung der Regelungen für kleine und mittelständische Unternehmen auslöst. Hierbei sollten größenabhängige Erleichterungen (etwa bei den Buchführungs- und Nachweispflichten) vorgesehen werden.

 

8. Im Rahmen der anstehenden Reform der Bewertungsregelungen für Zwecke der Erbschaftsteuer ist den besonderen Verhältnissen ostdeutscher Unternehmen Rechnung zu tragen. Einige Unternehmen verfügen auf Grund der historischen Entwicklung über vergleichsweise viel nicht betriebsnotwendiges Vermögen. Da dieses häufig nicht verkauft werden kann, darf dies nicht zu einer Benachteiligung bei der ErbSt führen. Auch aus diesem Grund lehnen wir die Wiedereinführung einer Vermögensteuer ab.

 

Schlussbemerkungen:

Das vorstehende Thesenpapier zur Unternehmenssteuerreform der Interessengemeinschaft der Unternehmerverbände Ostdeutschlands und Berlin wurde durch die Arbeitsgruppe Steuern und Finanzen der Interessengemeinschaft erstellt.

Das Thesenpapier versteht sich somit als Leitfaden für die Standpunkte der Unternehmerverbände und spiegelt den aktuellen Diskussionsstandpunkt wider.

Wir sind bemüht, unsere Ansichten und Meinungen ständig vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Entscheidungen zu überprüfen und ggf. anzupassen.

 

Besonderer Dank für die Erstellung des Thesenpapiers gilt Herrn Prof. Dr. Kaminski und Herrn Dallmann.

 

Dr. Wilhelm Lutz

Sprecher der Interessengemeinschaft

der Unternehmerverbände Ostdeutschlands und Berlin

Präsident des Unternehmerverbandes Berlin e.V.

Der Interessengemeinschaft gehören folgende Verbände an:

Unternehmerverband Berlin e.V.
Unternehmerverband Brandenburg e.V.
Unternehmerverband Rosotock und Umgebung e.V.
Unternehmerverband Sachsen e.V.
Unternehmerverband Sachsen-Anhalt e.V.
Unternehmerverband Thüringen e.V.
Unternehmerverband Vorpommern e.V.
Unternehmerverband Norddeutschland Mecklenburg-Schwerin e.V.

 

 

Artikel vom: 26.09.2007


...zurück

IMPRESSUM © 2004 Robby Palmér All rights reserved.